Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-10-24, I-6 W 47/14

I-6 W 47/14Tribunal supérieur24 oct. 2014

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 W 47/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-10-24

Aktenzeichen: I-6 W 47/14

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:1024.I6W47.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Gläubigers wird der Beschluss der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 16.06.2014 unter Zurückweisung der Anschlussbeschwerde teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Gegen die Schuldnerin wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 70.000,- € festgesetzt, sowie ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, für je 2.000,- € ein Tag Ordnungshaft, zu vollziehen an ihrem Geschäftsführer.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Schuldnerin.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.