Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-11-18, I-21 U 102/14

I-21 U 102/14Tribunal supérieur18 nov. 2014

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-21 U 102/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-11-18

Aktenzeichen: I-21 U 102/14

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:1118.I21U102.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird das Urteil der Einzelrichterin der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die Berufung der Kläger teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 50.635,85 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 17.05.2010 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht zuvor die Kläger Sicherheit in selber Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet haben.

Die Revision wird zugelassen.

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