Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-02-10, I-1 U 41/14

I-1 U 41/14Tribunal supérieur10 févr. 2015

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 41/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-02-10

Aktenzeichen: I-1 U 41/14

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0210.I1U41.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels das am 27. Februar 2014 verkündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 6.262,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 8. Februar 2012 sowie außergerichtliche Kosten in Höhe von 311,85 € zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtstreits werden zu 23 % dem Kläger und zu 77 % den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.

Die im Berufungsrechtszug angefallenen Kosten fallen den Beklagten zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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