Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-03-24, I-1 U 42/14

I-1 U 42/14Tribunal supérieur24 mars 2015

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 42/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-03-24

Aktenzeichen: I-1 U 42/14

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0324.I1U42.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 27.02.2014 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld, Az. 3 O 234/12, unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 4.625,71 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.10.2011 sowie weitere 459,40 Euro zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz fallen den Beklagten zu 71 % und der Klägerin zu 29 % zur Last. Die durch die Verweisung des Rechtsstreits vom Amtsgericht Kempen an das Landgericht Krefeld entstandenen Kosten hat die Klägerin alleine zu tragen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Klägerin zur Last.

Dieses Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

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