Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-04-21, I-1 U 114/14

I-1 U 114/14Tribunal supérieur21 avr. 2015

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 114/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-04-21

Aktenzeichen: I-1 U 114/14

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0421.I1U114.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 23.04.2014 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 7. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf, Az. 7 O 143/13, unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels der Beklagten und der Berufung der Klägerin teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 140,91 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.06.2013 zu zahlen.

Die Beklagte wird desweiteren verurteilt, die Klägerin von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 39,00 Euro gegenüber ihrem Prozessbevollmächtigten freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz fallen der Klägerin zur Last.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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