Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-07-23, I-5 U 53/14

I-5 U 53/14Tribunal supérieur23 juil. 2015

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-5 U 53/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-07-23

Aktenzeichen: I-5 U 53/14

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0723.I5U53.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 25.04.2014 verkündete Urteil der 18 b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 149.033,87 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 55.420,60 € seit dem 04.01.2011 und aus weiteren 93.613,27 € seit dem 16.09.2011 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten der ersten Instanz tragen die Klägerin zu 4 % und die Beklagte zu 96 %. Die Kosten der Berufungsinstanz tragen die Klägerin zu 2% und die Beklagte zu 98 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Das angefochtene Urteil ist, soweit die Berufung zurückgewiesen wurde, ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

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