Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-12-16, VI-U (Kart) 4/15

VI-U (Kart) 4/15Tribunal supérieur16 déc. 2015

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 4/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-12-16

Aktenzeichen: VI-U (Kart) 4/15

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:1216.VI.U.KART4.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kartellsenat

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 24. November 2011 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Wuppertal teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 433.583,96 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. seit dem 15.12.2009 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Zwischenfeststellungswiderklage der Beklagten wird als unzulässig verworfen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 20 % und die Beklagte zu 80 %.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

V.

Wert des Berufungsverfahrens: 544.005,69 €.

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