Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-02-16, I-24 U 182/14

I-24 U 182/14Tribunal supérieur16 févr. 2016

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 182/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-02-16

Aktenzeichen: I-24 U 182/14

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0216.I24U182.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird auf die Berufung der Klägerin das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichterin - vom 28.08.2014 abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 194.775,- nebst Zinsen iHvon 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.02.2011 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung iHvon 120% des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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