Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-04-13, 18 U 95/12

18 U 95/12Tribunal supérieur13 avr. 2016

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — 18 U 95/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-04-13

Aktenzeichen: 18 U 95/12

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0413.18U95.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 14.06.2012 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf (31 O 67/11) abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt; hiervon ausgenommen sind die den Streithelferinnen der Klägerin zu 1. und 2. entstandenen außergerichtlichen Kosten, die diese jeweils selbst zu tragen haben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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