Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-04-27, I-27 U 24/15

I-27 U 24/15Tribunal supérieur27 avr. 2016

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-27 U 24/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-04-27

Aktenzeichen: I-27 U 24/15

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0427.I27U24.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

I.

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 25. November 2015 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld, Az.: 2 O 58/15, abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.432,48 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.07.2014 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte zu 82 % und die Klägerin zu 18 %.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin und der Beklagten wird jeweils nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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