Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-05-10, 1 U 127/15

1 U 127/15Tribunal supérieur10 mai 2016

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — 1 U 127/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-05-10

Aktenzeichen: 1 U 127/15

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0510.1U127.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 17.07.2015 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kleve – unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden unter Aufhebung des Versäumnisurteils vom 21.04.2015 als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.829 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.06.2015 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites erster Instanz werden der Klägerin zu 30% und den Beklagten als Gesamtschuldnern zu 70% auferlegt.

Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin zu 85% und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 15% zu tragen.

Dieses Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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