I-1 U 147/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-04-25, I-1 U 147/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-04-25, I-1 U 147/16
I-1 U 147/16Tribunal supérieur25 avr. 2017
Regest
Leitsatz: 1. Das Vorfahrtsrecht entbindet den Verkehrsteilnehmer, der an einer zum Still-stand gekommenen Fahrzeugkolonne links vorbeifährt, nicht von der Pflicht auf größere Lücken in der Kolonne zu achten. Er muss sich darauf einstel-len, dass diese Lücken vom Querverkehr benutzt werden und darf sich einer solchen Lücke daher gemäß § 1 Abs. 2 StVO nur mit voller Aufmerksamkeit und unter Einhaltung einer Geschwindigkeit nähern, die ihm notfalls ein so-fortiges Anhalten ermöglicht. 2. Bei der nach § 17 StVG gebotenen Abwägung der Verursachungsanteile ist einer Vorfahrtsverletzung durch den Querverkehr gegenüber dem Verstoß gegen das Gebot des § 1 Abs. 2 StVO allerdings grundsätzlich größeres Ge-wicht beizumessen. §§ 17 StVG, 8 Abs. 2 , 1 Abs. 2 StVO
Texte intégral
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 147/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-04-25
Aktenzeichen: I-1 U 147/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0425.I1U147.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Leitsätze
Leitsatz:
-
Das Vorfahrtsrecht entbindet den Verkehrsteilnehmer, der an einer zum Still-stand gekommenen Fahrzeugkolonne links vorbeifährt, nicht von der Pflicht auf größere Lücken in der Kolonne zu achten. Er muss sich darauf einstel-len, dass diese Lücken vom Querverkehr benutzt werden und darf sich einer solchen Lücke daher gemäß § 1 Abs. 2 StVO nur mit voller Aufmerksamkeit und unter Einhaltung einer Geschwindigkeit nähern, die ihm notfalls ein so-fortiges Anhalten ermöglicht.
-
Bei der nach § 17 StVG gebotenen Abwägung der Verursachungsanteile ist einer Vorfahrtsverletzung durch den Querverkehr gegenüber dem Verstoß gegen das Gebot des § 1 Abs. 2 StVO allerdings grundsätzlich größeres Ge-wicht beizumessen.
§§ 17 StVG, 8 Abs. 2 , 1 Abs. 2 StVO
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 12. Juli 2016 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 7. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal (Az.: 7 O 34/14) wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Vous vous demandez comment ce texte s’applique à votre situation ?
Consultation gratuite, sans engagement
Décrivez votre situation. Notre équipe vous recontactera par e-mail pour votre consultation.
Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.