Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-04-25, I-24 U 150/16

I-24 U 150/16Tribunal supérieur25 avr. 2017

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 150/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-04-25

Aktenzeichen: I-24 U 150/16

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0425.I24U150.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 27.07.2016 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an den Beklagten zu 1) 18.848,50 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.09.2016 zu zahlen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Revision wird zugelassen.

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