Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-06-22, I-6 AktG 1/17

I-6 AktG 1/17Tribunal supérieur22 juin 2017

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 AktG 1/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-06-22

Aktenzeichen: I-6 AktG 1/17

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:0622.I6AKTG1.17.01

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Erhebung der beim Landgericht Düsseldorf- Kammer für Handelssachen - unter dem Az. 41 O 18 /17 anhängigen Klagen der Antragsgegner zu 1) bis 6) gegen die Wirksamkeit des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung der Antragstellerin vom 6. Februar 2017 zu Tagesordnungspunkt 11 über die Zustimmung zum Ausgliederungs- und Abspaltungsvertrag zwischen der A-AG und der A & B AG vom 13. Dezember 2016 der Eintragung der Ausgliederung und der Abspaltung in das Handelsregister beim Amtsgericht Stadt 1 nicht entgegensteht.

In Übrigen wird der Antrag auf Freigabe zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten tragen die Antragsgegner zu 1) bis 6) in Höhe von je 11%, und die Antragstellerin zu 34%.

Die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin tragen die Antragsgegner zu 1) bis 6) zu je 11% und im Übrigen die Antragstellerin selbst.

Die außergerichtlichen Kosten der Antragsgegner zu 1) bis 3) tragen diese selbst.

Die außergerichtlichen Kosten der Antragsgegner zu 4) bis 6) trägt die Antragstellerin zu je 17%. Im Übrigen tragen die Antragsgegner zu 4) bis 6) ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Die außergerichtlichen Kosten der Antragsgegner zu 7) bis 10) trägt die Antragstellerin.

Die außergerichtlichen Kosten der Nebenintervenientin trägt diese selbst.

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