I-20 U 4/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-10-19, I-20 U 4/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-10-19, I-20 U 4/17
I-20 U 4/17Tribunal supérieur19 oct. 2017
Texte intégral
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 4/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-10-19
Aktenzeichen: I-20 U 4/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:1019.I20U4.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Berufung der Beklagten zu 1) und 2) gegen das am 15.12.2016 verkündete Urteil der 14c. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass klargestellt wird, dass sich die Verurteilung zu Nr. I des angefochtenen Urteils (Unterlassung) auf das Gebiet der Europäischen Union und die Verurteilungen zu Nr. II (Auskunft) und Nr. III (Schadensersatz) auf den Bereich der Bundesrepublik Deutschland beziehen.
II.
Die Kosten der Berufung haben die Beklagte zu 1) zu 2/3 und der Beklagte zu 2) zu 1/3 zu tragen.
III.
Dieses und das angefochtene Urteils sind vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten können die Vollstreckung hinsichtlich der Verurteilung zur Unterlassung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 200.000,- € abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Ihnen bleibt nachgelassen, die Verurteilung zur Auskunft durch Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,- € abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Vollstreckung hinsichtlich der Kostenentscheidungen können sie durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beitreibbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages leistet.
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