Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-11-08, I - 18 U 173/15

I - 18 U 173/15Tribunal supérieur8 nov. 2017

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — I - 18 U 173/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-11-08

Aktenzeichen: I - 18 U 173/15

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:1108.I18U173.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 04.11.2015 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf – unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen – teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 77.184,66 € nebst 5% Zinsen seit dem 20.09.2011 zu zahlen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte 96% und die Klägerin 4%.

Dieses und das angefochtene Urteil – soweit es aufrechterhalten bleibt – sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch die Klägerin gegen Sicherheitsleistung von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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