5 U 124/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-12-07, 5 U 124/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-12-07, 5 U 124/16
5 U 124/16Tribunal supérieur7 déc. 2017
Texte intégral
Oberlandesgericht Düsseldorf — 5 U 124/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-12-07
Aktenzeichen: 5 U 124/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:1207.5U124.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin und auf die Anschlussberufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 04.10.2016, Az. 2b O 102/06, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 145.372,32 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.11.2007 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die weitergehende Berufung und die weitergehende Anschlussberufung werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 44% und die Beklagte zu 56%. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin zu 21% und der Beklagten zu 79% auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die andere Partei (Vollstreckungsschuldnerin) zuvor Sicherheit in Höhe von 120% des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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