Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-12-20, I - 2 U 69/10

I - 2 U 69/10Tribunal supérieur20 déc. 2017

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — I - 2 U 69/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-12-20

Aktenzeichen: I - 2 U 69/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:1220.I2U69.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I. Auf die Berufung wird das am 11. Mai 2010 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

II. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

III. Dieses Urteil ist für die Beklagten wegen ihrer Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

V. Der Streitwert für die erste und zweite Instanz wird auf jeweils1.500.000,- € festgesetzt.

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