Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-03-29, I-20 U 39/17

I-20 U 39/17Tribunal supérieur29 mars 2018

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 39/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-03-29

Aktenzeichen: I-20 U 39/17

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0329.I20U39.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten gegen das am 11.01.2017 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

II.

Die Kosten der Berufung hat die Beklagte zu tragen.

III.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung hinsichtlich der Verurteilung zur Unterlassung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 22.000,- € abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Vollstreckung hinsichtlich der Kostenentscheidung kann die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beitreibbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages leistet.

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