2 U 32/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-04-12, 2 U 32/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-04-12, 2 U 32/17
2 U 32/17Tribunal supérieur12 avr. 2018
Texte intégral
Oberlandesgericht Düsseldorf — 2 U 32/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-04-12
Aktenzeichen: 2 U 32/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0412.2U32.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 04.07.2017 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert. Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
II.
Die Berufung der Klägerin zu 2. gegen das vorbezeichnete Urteil wirdzurückgewiesen.
III.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz trägt die Klägerin zu 2., die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz allerdings mit Ausnahme der durch den Klägerwechsel entstandenen Mehrkosten, welche die Klägerin zu 1. zu tragen hat.
IV.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin zu 2. wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung derBeklagten wegen ihrer Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zwangsweise durchzusetzenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
V.
Die Revision wird nicht zugelassen.
VI.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.000.000,00 EUR festgesetzt, wovon auf die Berufung der Beklagten 2.850.000,00 EUR und auf die Berufung der Klägerin zu 2. 2.150.000,00 EUR entfallen.
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