Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-05-30, I-2 W 6/18

I-2 W 6/18Tribunal supérieur30 mai 2018

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 W 6/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-05-30

Aktenzeichen: I-2 W 6/18

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0530.I2W6.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 04.07.2017 teilweise abgeändert sowie teilweise aufgehoben.

Abgeändert wird der vorbezeichnete Kostenfestsetzungsbeschluss, soweit darin Patentanwaltskosten in Höhe von 184.085,30 EUR festgesetzt worden sind. Insoweit wird der Kostenfestsetzungsantrag der Beklagten zurückgewiesen.

Aufgehoben wird der Kostenfestsetzungsbeschluss, soweit darin weitere Patentanwaltskosten in Höhe von 51.645,00 EUR festgesetzt worden sind. Insoweit wird die Sache zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.

II.

Die Anschlussbeschwerde der Beklagten wird zurückgewiesen.

III.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

IV.Der Beschwerdewert wird auf 263.984,97 EUR festgesetzt, wovon auf dieBeschwerde der Klägerin 235.730,30 EUR und auf die Anschlussbeschwerde der Beklagten 28.254,67 EUR entfallen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.