4 U 93/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-07-20, 4 U 93/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-07-20, 4 U 93/16
4 U 93/16Tribunal supérieur20 juil. 2018
Texte intégral
Oberlandesgericht Düsseldorf — 4 U 93/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-07-20
Aktenzeichen: 4 U 93/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0720.4U93.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 04.05.2016 unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
I.
Es wird festgestellt, dass das zwischen der S./C. und der Beklagten abgeschlossene Haftpflichtversicherungsverhältnis mit der Versicherungsscheinnummer … fortbesteht.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.500 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.07.2014 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.
Die erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 70 %, die Beklagte trägt sie zu 30 %.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Die Kosten der Nebenintervention trägt der Streithelfer selbst.
III.
Dieses Urteil und das landgerichtliche Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Beiden Parteien bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die jeweils andere Partei gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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