23 U 155/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-09-11, 23 U 155/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-09-11, 23 U 155/17
23 U 155/17Tribunal supérieur11 sept. 2018
Texte intégral
Oberlandesgericht Düsseldorf — 23 U 155/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-09-11
Aktenzeichen: 23 U 155/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0911.23U155.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung der Beklagten wird das am 29.11.2017 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve unter Zurückweisung der Rechtsmittel im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.095,80 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.12.2015 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in zweiter Instanz trägt der Kläger zu 25 %, die Beklagte zu 75 %. Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz trägt der Kläger zu 15 %, die Beklagte zu 85 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die andere Partei Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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