Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-11-14, 3 Kart 6/18 (V)

3 Kart 6/18 (V)Tribunal supérieur14 nov. 2018

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Kart 6/18 (V) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-11-14

Aktenzeichen: 3 Kart 6/18 (V)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:1114.3KART6.18V.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kartellsenat

Tenor

Der Bundesnetzagentur wird aufgegeben, binnen zwei Wochen im Rahmen der Erteilung von Akteneinsicht in ihre Verwaltungsvorgänge die Gebotswerte der ... nachstehend aufgeführten Bieter, die einen Zuschlag zum Gebotstermin 01.11.2017 für Windenergieanlagen an Land erhalten haben, in anonymisierter Form offenzulegen, und zwar jeweils unter Zuordnung zu den Unternehmensgruppen …:

…

Der darüber hinausgehende Antrag der Beschwerdeführerin vom 19.03.2018 auf Akteneinsicht durch Vorlage der bei der Bundesnetzagentur geführten Verfahren zu den ... als Bürgerenergiegesellschaften bezuschlagten Geboten, jedenfalls aber durch Vorlage der vollständigen Prüfergebnisse der Bundesnetzagentur (Niederschrift über das inhaltliche Prüfen von Geboten auf finanzielle Förderung) zu diesen bezuschlagten Geboten, wird zurückgewiesen.

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