1 U 158/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-01-02, 1 U 158/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-01-02, 1 U 158/16
1 U 158/16Tribunal supérieur2 janv. 2019
Texte intégral
Oberlandesgericht Düsseldorf — 1 U 158/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-01-02
Aktenzeichen: 1 U 158/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0102.1U158.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufungen der Klägerin und der Beklagten wird das am 5. August 2016 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer – Einzelrichter – des Landgerichts Duisburg in Verbindung mit dem Berichtigungsbeschluss vom 31. Oktober 2016, hinsichtlich der Beklagten unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels, teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von 1.800,39 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23. Mai 2015 sowie weitere 10.000,00 € als Schmerzensgeld zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten gesamtschuldnerisch verpflichtet sind, der Klägerin jedweden Schaden, auch immaterieller Art, aus dem Verkehrsunfall vom 13. November 2014 zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die im ersten Rechtszug und im Berufungsrechtszug angefallenen Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 10 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 90 % zu tragen.
Das Berufungsurteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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