Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-02-14, 15 U 20/18

15 U 20/18Tribunal supérieur14 févr. 2019

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — 15 U 20/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-02-14

Aktenzeichen: 15 U 20/18

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0214.15U20.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Wuppertal vom 16.01.2018, Az. 13 O 84/16, unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung im Hinblick auf die Zahlungsansprüche teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 10.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.10.2016 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 984,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.10.2016 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II.

Die Kosten der Berufung haben die Klägerin zu 20 % und die Beklagte zu 80 % zu tragen; die übrigen Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 10 % und die Beklagte zu 90 % zu tragen.

III.

Dieses Urteil ist jeweils ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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