Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-04-02, 1 U 108/18

1 U 108/18Tribunal supérieur2 avr. 2019

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — 1 U 108/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-04-02

Aktenzeichen: 1 U 108/18

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0402.1U108.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 05. Juli 2018 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Wuppertal (5 O 124/15) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 2.077,42 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19. Januar 2015 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin 40 % des ihr ab dem Jahre 2018 infolge des Verkehrsunfalles vom 16. Dezember 2014 entstandenen Rückstufungsschadens aus ihrer Vollkaskoversicherung bei der Provinzial bzgl. Fahrzeug A… zu ersetzen.

Die Beklagten werden verurteilt, die Klägerin von der außergerichtlichen Gebührenforderung des Prozessbevollmächtigten in Höhe von 650,34 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz haben die Klägerin zu 90% und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 10 % zu tragen. Die Kosten des Rechtsstreits in der Berufungsinstanz hat die Klägerin zu tragen.

Das vorliegende Urteil ist vollstreckbar.

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