Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-05-08, U (Kart) 11/18

U (Kart) 11/18Tribunal supérieur8 mai 2019

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — U (Kart) 11/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-05-08

Aktenzeichen: U (Kart) 11/18

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0508.U.KART11.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kartellsenat

Tenor

  • I. Die Berufung der Beklagten gegen das am 15. Mai 2018 verkündete Grund- und Teilurteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 31 O 236/15 – wird zurückgewiesen.
  • II. Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens; hiervon ausgenommen sind die durch die Nebenintervention der Streithelferin zu 2. verursachten Kosten, die die Streithelferin zu 2. zu tragen hat.
  • III. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die Klägerinnen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der auf Grund dieses Urteils vollstreckbaren Beträge abzuwenden, wenn nicht die Klägerinnen vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
  • IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
  • V. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf bis 5.350.000 € festgesetzt; hinsichtlich der Rechtsmittel der Beklagten zu 1. und 2. ist der Streitwert jeweils auf bis 4.650.000 € begrenzt.

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