Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-05-09, 2 U 66/18

2 U 66/18Tribunal supérieur9 mai 2019

Texte intégral

Oberlandesgericht Düsseldorf — 2 U 66/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-05-09

Aktenzeichen: 2 U 66/18

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0509.2U66.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 18.09.2018 verkündete Urteil der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf einschließlich des ihm zugrundeliegenden Verfahrens aufgehoben, soweit das Landgericht der Klage stattgegeben hat, und die Sache insoweit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Düsseldorf zurückverwiesen.

II.

Die Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens sowie der durch die zweitinstanzliche Nebenintervention verursachten Kosten bleibt dem Landgericht vorbehalten. Gerichtsgebühren für die Berufungsinstanz sowie gerichtliche Gebühren und Auslagen, die durch das aufgehobene Urteil verursacht worden sind, werden nicht erhoben.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

V.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 450.000,00 EUR festgesetzt.

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