Texte intégral
Oberlandesgericht Düsseldorf — U (Kart) 3/20 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-07-08
Aktenzeichen: U (Kart) 3/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0708.U.KART3.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
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I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 18. Dezember 2019 verkündete Urteil des Landgerichts Dortmund – 8 O 41/18 (Kart) – wird zurückgewiesen.
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II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
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III. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der auf Grund dieses Urteils bzw. des angefochtenen Urteils jeweils vollstreckbaren Beträge abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 100.000 € festgesetzt.