Texte intégral
Oberlandesgericht Düsseldorf — III-2 Ws 78-79/21 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-05-18
Aktenzeichen: III-2 Ws 78-79/21
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0518.III2WS78.79.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Leitsätze
StPO §§ 87 Abs. 2, 89
JVEG § 2 Abs. 4, Nr. 103 der Anlage 2 zu § 10 Abs. 1
Eine Liquidationspraxis, bei welcher der durchschnittliche Obduktionsfall ausgeblendet und der besonders schwierige Obduktionsfall zur Regel erhoben wird, widerspricht evident den abgestuften Honorarbestimmungen des JVEG und rechtfertigt keinen Vertrauensschutz gegenüber dem Anspruch der Staatskasse auf Erstattung zu viel gezahlter Vergütung.
OLG Düsseldorf, 2. Strafsenat
Beschluss vom 18. Mai 2021, III-2 Ws 78-79/21
Tenor
Die Beschwerden werden als unbegründet verworfen.
Die Beschwerdeverfahren sind gebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.