Texte intégral
Oberlandesgericht Düsseldorf — 4 RBs 118/21 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-05-27
Aktenzeichen: 4 RBs 118/21
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0527.4RBS118.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4.Bußgeldsenat
Tenor
Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen (§ 79 Abs. 3 OWiG, § 349 Abs. 2 StPO), da die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Beschwerderechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Betroffenen ergeben hat.
Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Rechtsmittels (§ 46 OWiG, § 473 Abs. 1 StPO).