Texte intégral
Oberlandesgericht Düsseldorf — 20 U 292/20 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2022-02-24
Aktenzeichen: 20 U 292/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:0224.20U292.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 16.10.2020 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Mönchengladbach abgeändert und der Beklagte verurteilt,
-
es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zur Höhe von 250.000,00 €, ersatzweise von Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zur Dauer von 6 Monaten zu unterlassen, wie nachstehend wiedergegeben zu werben:
-
an den Kläger 299,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.12.2019 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.