Texte intégral
Oberlandesgericht Düsseldorf — 15 U 42/22 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2022-08-25
Aktenzeichen: 15 U 42/22
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:0825.15U42.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
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I. Die Berufung gegen das am 3. Dezember 2021 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Mönchengladbach wird zurückgewiesen.
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II. Die Beklagten tragen auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
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III. Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten dürfen die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 75.000,- € abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.