Texte intégral
Oberlandesgericht Düsseldorf — Kart 10/21 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-12-21
Aktenzeichen: Kart 10/21 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:1221.KART10.21V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
-
I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1.-3. gegen den Beschluss des Bundeskartellamts vom 28. September 2021, V-36/20, wird als unzulässig verworfen.
-
II. Die Beteiligten zu 1.-3. tragen die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens. Sie haben dem Bundeskartellamt die ihm entstandenen notwendigen Kosten zu erstatten. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
-
III. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
-
IV. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2,18 Mio. Euro festgesetzt.