Texte intégral
Oberlandesgericht Düsseldorf — Kart 5/22 [V] — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-12-21
Aktenzeichen: Kart 5/22 [V]
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:1221.KART5.22V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
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I. Auf die Beschwerde wird der Beiladungsbeschluss der 5. Beschlussabteilung des Bundeskartellamts vom 1. Juli 2022 (Aktenzeichen B5‑130/20) aufgehoben.
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II. Das Bundeskartellamt trägt die Gerichtskosten und die der Beschwerdeführerin in der Beschwerdeinstanz zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit entstandenen notwendigen Auslagen. Im Übrigen findet eine Auslagenerstattung nicht statt.
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III. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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IV. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 25.000 € festgesetzt.