Texte intégral
Oberlandesgericht Düsseldorf — III-1 Ws 97/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-02-02
Aktenzeichen: III-1 Ws 97/22
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0202.III1WS97.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
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- Die sofortige Beschwerde des Verurteilten gegen den Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Düsseldorf vom 9. November 2021 ist erledigt.
Es wird festgestellt, dass der Vollzug von Organisationshaft in der JVA Düsseldorf in der Zeit vom 7. Oktober 2021 bis zum 23. Februar 2022 rechtswidrig war.
- Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die darin angefallenen notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers werden der Staatskasse auferlegt.