Texte intégral
Oberlandesgericht Düsseldorf — Kart 9/23 [V] — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-03-08
Aktenzeichen: Kart 9/23 [V]
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2024:0308.KART9.23V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
- I. Die aufschiebende Wirkung der Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Bundeskartellamts vom 26. Juni 2023 (Aktenzeichen B 9 – 144/19) wird hinsichtlich der Verpflichtungen unter Nr. 8 und 10 des Beschlusstenors angeordnet.
Der weitergehende Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung wird abgelehnt.
- II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.