Texte intégral
Oberlandesgericht Düsseldorf — Kart 4/22 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-08-28
Aktenzeichen: Kart 4/22 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2024:0828.KART4.22V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
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I. Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss des Bundeskartellamts vom 31. Mai 2022 (B5 – 130/20) aufgehoben.
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II. Das Bundeskartellamt trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens und hat der Beschwerdeführerin die ihr im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
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III. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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IV. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 10 Millionen Euro festgesetzt.