Texte intégral
Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 U 19/24 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2025-01-23
Aktenzeichen: 3 U 19/24
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2025:0123.3U19.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
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I. Die Berufung des Klägers gegen das am 8. März 2024 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.
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II. Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu tragen.
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III. Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.