Texte intégral
Oberlandesgericht Düsseldorf — U (Kart) 2/24 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2025-04-02
Aktenzeichen: U (Kart) 2/24
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2025:0402.U.KART2.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
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I. Die Berufung der Beklagten gegen das am 1. Februar 2024 verkündete Zwischenurteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln, AZ. 31 O 118/21, in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 4. April 2024 wird zurückgewiesen.
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II. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten.
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III. Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die die Klägerinnen vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 25.000.000,00 Euro festgesetzt.