Texte intégral
Oberlandesgericht Düsseldorf — 2 U 7/24 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2025-05-22
Aktenzeichen: 2 U 7/24
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2025:0522.2U7.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
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I.Die Berufung der Klägerin gegen das am 06.03.2024 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
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II.Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
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III. Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind für die Beklagte wegen ihrer Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der aufgrund der Urteile vollstreckbaren Beträge abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
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V.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 250.000,- € festgesetzt.