Oberlandesgericht Hamm, 1999-12-03, 9 U 107/97

9 U 107/97Tribunal supérieur3 déc. 1999

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 9 U 107/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-12-03

Aktenzeichen: 9 U 107/97

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:1203.9U107.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 6. März 1997 verkün-dete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die weitergehende - in der Berufungsinstanz erhobene - Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitslei-stung in Höhe von 23.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Den Parteien bleibt nachgelassen, die Sicherheit durch un-bedingte und unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse zu leisten.

Das Urteil beschwert den Kläger in Höhe von 434.444,65 DM.

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