Oberlandesgericht Hamm, 2000-01-10, 3 U 73/99

3 U 73/99Tribunal supérieur10 janv. 2000

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 73/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-01-10

Aktenzeichen: 3 U 73/99

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0110.3U73.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten zu 1) und diejenige des Klägers gegen das am 03. Dezember 1998 verkündete Grundurteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen werden zurückgewie­sen.

Die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger zu 2/3, die Beklagte zu 1) zu 1/3.

Der Kläger trägt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) und 3) ganz sowie 2/3 seiner eigenen außer­gerichtlichen Kosten.

Die Beklagte zu 1) trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 1/3 und die eigenen in voller Höhe.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte zu 1) und der Kläger können die gegen sie gerichtete Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 60.000,00 DM abwenden, die sie auch durch eine unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbringen können.

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