Oberlandesgericht Hamm, 2000-01-17, 13 U 124/99

13 U 124/99Tribunal supérieur17 janv. 2000

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 13 U 124/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-01-17

Aktenzeichen: 13 U 124/99

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0117.13U124.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers und die Anschlußberufung des Beklagten gegen das am 29. April 1999 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bochum werden zurückgewiesen.

Von den Kosten des gesamten Rechtsstreits tragen - insoweit unter Abänderung der Kostenentscheidung des Landgerichts - von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten des Beklagten der Kläger 80 % und der Beklagte 20 %.

Die außergerichtlichen Kosten der Widerbeklagten zu 2) trägt der Beklagte.

Von den außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen dieser 90 % selbst, weitere 10 % der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert den Kläger in Höhe von 13.549,26 DM und den Beklagten um 1.501,00 DM.

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