13 U 166/99•Oberlandesgericht Hamm, 2000-01-24, 13 U 166/99
Oberlandesgericht Hamm, 2000-01-24, 13 U 166/99
13 U 166/99Tribunal supérieur24 janv. 2000
Texte intégral
Oberlandesgericht Hamm — 13 U 166/99 — Grundurteil
Entscheidungsdatum: 2000-01-24
Aktenzeichen: 13 U 166/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0124.13U166.99.00
Dokumenttyp: Grundurteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 26. Juli 1999 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Münster teilweise abgeändert.
Die Klage gegenüber dem Beklagten zu 2) bleibt abge-wiesen.
Die Klageanträge zu 1) (Schmerzensgeld) und zu 2) (materieller Schaden) sind gegenüber dem Beklagten zu 1) dem Grunde nach gerechtfertigt.
Es wird festgestellt, daß der Beklagte zu 1) verpflichtet ist, der Klägerin allen zukünftigen materiellen und im-materiellen Schaden aus Anlaß des Reitunfalls vom 13. November 1997 in der Reithalle des Beklagten zu 1) zu ersetzen, soweit Ansprüche nicht auf öffentliche Sozial-versicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind.
Wegen der Entscheidung zur Höhe wird der Rechtsstreit an das Landgericht zurückverwiesen, das auch über die Kosten der Berufungsinstanz zu entscheiden haben wird.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Es beschwert den Beklagten zu 1) in Höhe von 43.956,36 DM und die Klägerin - im Verhältnis zum Beklagten zu 2) - ebenfalls in der genannten Höhe.
Tatbestand
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