2 Ws 80/00•Oberlandesgericht Hamm, 2000-03-20, 2 Ws 80/00
Oberlandesgericht Hamm, 2000-03-20, 2 Ws 80/00
2 Ws 80/00Tribunal supérieur20 mars 2000
Regest
Der verfassungsrechtlich geschützte Anspruch des Angeklagten auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle verpflichtet die Justizbehörden, ein Rechtsmittel des Angeklagten so zu deuten, dass der erstrebte Erfolg möglichst erreicht wird. Das gilt auch für die Abgrenzung, ob es sich bei einem Rechtsmittel um eine unzulässige weitere Beschwerde handelt oder ggf. um Gegenvorstellungen.
Texte intégral
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 80/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-03-20
Aktenzeichen: 2 Ws 80/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0320.2WS80.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Leitsätze
Der verfassungsrechtlich geschützte Anspruch des Angeklagten auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle verpflichtet die Justizbehörden, ein Rechtsmittel des Angeklagten so zu deuten, dass der erstrebte Erfolg möglichst erreicht wird. Das gilt auch für die Abgrenzung, ob es sich bei einem Rechtsmittel um eine unzulässige weitere Beschwerde handelt oder ggf. um Gegenvorstellungen.
Tenor
Eine Entscheidung des Senats ist nicht veranlasst.
Die Sache wird an die 2. auswärtige Strafkammer Recklinghausen des Landgerichts Bochum zurückgegeben.
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