2 Ws 82/00•Oberlandesgericht Hamm, 2000-03-20, 2 Ws 82/00
Oberlandesgericht Hamm, 2000-03-20, 2 Ws 82/00
2 Ws 82/00Tribunal supérieur20 mars 2000
Texte intégral
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 82/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-03-20
Aktenzeichen: 2 Ws 82/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0320.2WS82.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss des Landgerichts Dortmund vom 7. Dezember 1999 wird wie folgt ergänzt und neu gefasst:
Das Urteil des Strafgerichts 2 in Almeria vom 20. Januar 1999 (Nr. 125/98 - Urteilvollstreckungs-Nr.: 32/99 - M) wird für vollstreckbar erklärt.
Entsprechend dem genannten Straferkenntnis werden gegen die Verurteilte wegen einer Straftat gegen das öffentliche Gesundheitswesen gemäß Art. 368, 369 Nr. 3 des spanischen Strafgesetzbuches eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Ta-gen aus einer Geldstrafe von 235.095,50 DM (rechtskräftig spätestens seit dem 8. Februar 1999) festgesetzt.
Die Ersatzfreiheitsstrafe wird nicht vollstreckt, soweit die Geldstrafe entrichtet oder beigetrieben wird. Hierbei entspricht ein Tag der Ersatzfreiheitsstrafe einem Betrag von 7.836,52 DM.
Die von der Verurteilten in dieser Sache bereits erlittene Untersuchungs- und Strafhaft wird auf die Strafe angerech-net.
Kosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.
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