Oberlandesgericht Hamm, 2000-06-19, 6 U 238/99

6 U 238/99Tribunal supérieur19 juin 2000

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 6 U 238/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-06-19

Aktenzeichen: 6 U 238/99

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2000:0619.6U238.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das am 23. August 1999 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Münster unter Zurückweisung des weitergehenden Rechts-mittels abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, die bei ihr über die Kläger gespeicherten Daten zu den Rubriken "Aktiva" und "Passiva" dahingehend zu berichtigen, daß sie als branchendurch-schnittliche Werte kenntlich gemacht werden.

Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die Kosten der zweiten Instanz tragen die Kläger zu je 2/5 und die Beklagte zu 1/5.

Hinsichtlich der Kosten der ersten Instanz verbleibt es bei der Kostenentscheidung des Landgerichts.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beschwer der Parteien: unter 20.000,00 DM.

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