Oberlandesgericht Hamm, 2001-07-12, 23 W 530/00

23 W 530/00Tribunal supérieur12 juil. 2001

Texte intégral

Oberlandesgericht Hamm — 23 W 530/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-07-12

Aktenzeichen: 23 W 530/00

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0712.23W530.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.

Die von der Beklagten an die Klägerin zu erstattenden Kosten werden anderweitig auf 3.053,20 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 10. August 2000 festgesetzt.

Die weitergehende Beschwerde der Beklagten wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens; von den außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Klägerin 38 % und die Beklagte 62 %.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt bis zu 600,00 DM.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.